Drucksache - 2023/BM/448  

Betreff: ÜPL - Ausgabe zur Deckung des Fehlbedarfs im Budget 81
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Beu, Ina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung der Angestelltenvergütung inklusive der Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgung und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 134.500,00 € zu Gunsten des Produktsachkontos 11200 – 5022000 Personalmanagement – Angestelltenvergütung.

Die Deckung erfolgt aus Produktsachkonto 61100 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) – 4111100 (Schlüsselzuweisung vom Land).

 


Sachdarstellung:

 

Die Planung der Personalkosten für 2023 erfolgte bereits mit der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2022/2023 im Jahr 2021.

Für die Planung kann immer nur der Ist-Zustand zugrunde gelegt werden, wobei voraussehbare Änderungen entsprechend berücksichtigt werden. Zudem wird auch eine Tarifanpassung immer pauschal mit eingeplant.

Unvorhergesehene Änderungen wie zum Beispiel die Überprüfung von Stellen auf ihre Eingruppierung und eine dadurch erforderliche höher Gruppierung können nicht kalkuliert werden.

Durch den Tarifabschluss im April 2023 wurde die Zahlung eines Inflationsausgleichs festgelegt und die Tabellenentgelte steigen erst ab März 2024. Die Höhe der Inflationsausgleichzahlung übersteigt die einkalkulierte Steigerung der Tabellenentgelte deutlich.

Aus diesem Grund ist die Zahlung der Angestelltenvergütung für den Monat Dezember nicht mehr über das Budget abzudecken. Es entsteht ein Fehlbetrag in Höhe von 134.500,00 €.

Gemäß § 50 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 61100 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) – 4111100 (Schlüsselzuweisung vom Land).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die höhere Schlüsselzuweisung als ursprünglich geplant, kann diese zur Deckung herangezogen werden. Aus diesem Grund ist die überplanmäßige Ausgabe haushaltsneutral.