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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.01.2021 gemäß Anlage.
Sachdarstellung:
Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V 2022) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) geändert.
Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten eines Hundes orientieren. Die Rasseliste, die gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) definiert hat, wurde in der Hundehalterverordnung M-V vom 11.07.2022 ersatzlos gestrichen. D. h., dass die Verordnung die Bestimmung der Rassen und Gruppen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier bzw. die Kreuzungen dieser Rassen/Gruppen untereinander oder mit anderen Hunderassen oder -gruppen als gefährliche Hunde nicht mehr vorsieht .
Die Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.01.2021 nimmt Bezug auf die Hundehalterverordnung M-V vom 04.07.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.06.2020.
Die Hundesteuersatzung muss daher den geänderten gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.
Die Änderung betrifft ausschließlich den § 5 – Steuermaßstab und Steuersatz. Alle weiteren Paragrafen wurden nicht geändert.
Derzeit ist in der Hansestadt Anklam ein gefährlicher Hund angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung Hundesteuersatzung vom 01.01.2021 (54 KB) |