Drucksache - 2023/FB2/345  

Betreff: 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Hundesteuer
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Änderung Hundesteuersatzung vom 01.01.2021  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.01.2021 gemäß Anlage.

 

  


Sachdarstellung:

 

Mit Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V 2022) hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) geändert.

 

Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten Verhalten eines Hundes orientieren. Die Rasseliste, die gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) definiert hat,  wurde in der Hundehalterverordnung M-V vom 11.07.2022 ersatzlos gestrichen. D. h., dass die Verordnung die Bestimmung der Rassen und Gruppen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier bzw. die Kreuzungen dieser Rassen/Gruppen untereinander oder mit anderen Hunderassen oder -gruppen als gefährliche Hunde nicht mehr vorsieht .

 

Die Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.01.2021 nimmt Bezug auf die Hundehalterverordnung M-V vom 04.07.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.06.2020.

 

Die Hundesteuersatzung muss daher den geänderten gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.

 

Die Änderung betrifft ausschließlich den § 5 – Steuermaßstab und Steuersatz. Alle weiteren Paragrafen wurden nicht geändert.

 

Derzeit ist in der Hansestadt Anklam ein gefährlicher Hund angemeldet.

   


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Hundesteuersatzung vom 01.01.2021 (54 KB)