Drucksache - 2023/FB2/344  

Betreff: Sammelbeschluss zur Annahme von Spenden aus dem Jahr 2021 (im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auflistung Sammelbeschluss Spendenannahme 2021  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden nachträglich für das Haushaltsjahr 2021.


Sachdarstellung:

 

Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach

§ 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte

vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.

 

Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt laut §5

Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99 EUR),

den Hauptausschuss (100,- EUR bis 1.000,- EUR) und die Stadtvertretung (ab 1.000,01 EUR).

Im Haushaltsjahr 2021 wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Spenden entsprechend der

vorgenannten Regelungen angenommen. Aus diesem Grund erfolgen im Zusammenhang mit

der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 die noch ausstehenden Spendenannahmen,

unabhängig von der Wertgrenze, per Sammelbeschluss.

 

Damit wird den Regelungen zur Annahme von Spenden Rechnung getragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


Anlagen:

 

Auflistung Sammelbeschluss Spendenannahme 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auflistung Sammelbeschluss Spendenannahme 2021 (45 KB)