Drucksache - 2023/RPA/042  

Betreff: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung. 


Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


Anlagen:

 

keine