Drucksache - 2023/RPA/041  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 27.11.2023  
Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2021  
Anlage 3: Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der  
Gesamtdokument JAB SSV 2021  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2021 fest.


Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast vom 27.11.2023 liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 2).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 27.11.2023

und dem darin enthaltenen abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2021 (Anlage 3) hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Eckwerte Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2021:

Die Bilanzsumme beträgt                    5.564.799,10 EUR

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt  0.000.000,00 EUR

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt  0.000.000,00 EUR

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt                0.431.063,13 EUR

Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf   -  304.999,64 EUR

so dass sich ein Finanzmittelüberschuss ergibt von   0.126.063,49 EUR

 

Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung und in der Finanzrechnung gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2021 zu empfehlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


Anlagen:

 

Anlage 1:    Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 27.11.2023

 

Anlage 2:    Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2021

vom 27.11.2023

 

Anlage 3:    Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der

Hansestadt Anklam zum 31.12.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 27.11.2023 (336 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2021 (620 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der (3101 KB)      
Anlage 4 4 Gesamtdokument JAB SSV 2021 (5094 KB)