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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 -1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat mit Beschluss vom 01.02.2001 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ beschlossen.
Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes war es, den Standort der Betriebsstelle der Gesellschaft für kommunale Umweltdienste mbH (GKU) effizienter bezüglich seines Flächenverbrauches, den benötigten Gebäuden und seiner Auswirkung auf die Nachbarbebauung zu entwickeln.
Hierfür sollte die Nutzungsart des Grundstückes der GKU, welche bisher gemäß dem Bebauungsplan 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ und § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch als Grünfläche/Parkanlage ausgewiesen war, durch eine überbaubare Fläche zum Erhalt und zur Erweiterung des Verwaltungsstandortes ersetzt werden.
Da die konkrete Überplanung des Grundstückes der GKU über die Jahre überarbeitet wurde, soll die 1. Änderung nun aufgehoben werden. Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam wird einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine