Auszug - Satzung der Hansestadt Anklam über die Veränderungssperre "Schwedenviertel"  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2022/FB1/608 Satzung der Hansestadt Anklam über die Veränderungssperre "Schwedenviertel"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike

Frau Bienert erläutert die Vorlage. Nachfragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Es herrscht Unmut über das tatsächliche Ausmaß der Sperre und die Auswirkungen auf Einwohner dieses Bereiches.

 

Frau Bienert will zur Stadtvertretung noch aufklärende Informationen nachreichen.  

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Satzung der Hansestadt
    Anklam über die Veränderungssperre „Schwedenviertel“ gemäß § 16 Abs. 1
    Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes B1-2022
    „Schwedenviertel“, für den der Aufstellungsbeschluss, Drucksache 2022/FB1/604,
    gefasst wurde.

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0