Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: 17:00 Uhr Pause
2016/FB1/062 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

 

 


Beschluss:

 

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier

Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam.

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994  „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

 

3.Der Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind               gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

3