Drucksache - 2016/FB1/062  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
09.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B2 - 1994 2. Änderung Plan  
B2 - 1994 Begründung  
B2 - 1994 Stellungn. Landkr._Katastr.  
B2 - 1994 Schalltechn. Prognose  

Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.      Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier

Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam.

 

2.      Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994  „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.

 

 

3.Der Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind               gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

  1. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 10.06.2015 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier

Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“  gefasst.

 

Die Antragstellerin beabsichtigt im Bereich Nikolaikirchstraße/Brüderstraße den Bau eines Parkhauses mit mindestens 260 Stellplätzen. Die im rechtswirksamen Bebauungsplan festgelegten maximal 3,5 Etagen des Parkhauses mit 160 Stellplätzen reichen für den zu erwartenden Bedarf nicht aus.

 

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier

Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ wird gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Entsprechend dem Verfahren erfolgt keine frühzeitige Beteiligung und Auslegung der Planunterlagen.

 

Durch ein Planungsbüro sind die Unterlagen für die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erarbeitet worden.

 

Mit dem zu fassenden Beschluss für die Billigung und Auslegung der Planunterlagen wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.

 


 

  

 


Anlagen:

 

Anlage 1-B2 – 1994 2. Änderung – Planzeichnung

 

Anlage 2- B2 – 1994 2. Änderung – Begründung

 

Anlage 3- B2 – 1994 2. Änderung – Stellungnahme Landkreis Vorpommern- Greifswald,                                           Brand undKatastrophenschutz

 

Anlage 4- B2 – 1994 Schalltechnische Prognose

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B2 - 1994 2. Änderung Plan (2581 KB)      
Anlage 2 2 B2 - 1994 Begründung (440 KB)      
Anlage 3 3 B2 - 1994 Stellungn. Landkr._Katastr. (124 KB)      
Anlage 4 4 B2 - 1994 Schalltechn. Prognose (3236 KB)