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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung |
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2017/FB1/177 |
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Ö 5 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der 2. geänderten und ergänzten Fassung |
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2017/FB1/178 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
- Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
- Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
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29.11.2017 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement |
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Ö 5 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
- Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
- Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 4 | Enthaltungen: | 1 |
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07.12.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
- Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
- Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 12 | Nein-Stimmen: | 11 | Enthaltungen: | 0 |
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Ö 6 |
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Parkplatzsituation Innenstadt |
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2017/SPD/007 |
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Ö 7 |
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Informationen des Fachbereiches |
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Ö 8 |
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Sonstiges |
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Ö 9 |
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Bestätigung der Niederschrift vom 11.10.2017 - öffentlicher Teil |
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2017/BSI/022 |
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N 10 |
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Bestätigung der Niederschrift vom 11.10.2017 - nichtöffentlicher Teil |
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N 11 |
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Informationen des Fachbereiches |
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N 12 |
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Sonstiges |
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N 13 |
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Schließen der Sitzung |
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