Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam
2017/FB1/177 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

Frau Thurow erklärt einleitend die Erfordernisse des geänderten Auslegungsbeschlusses zum geplanten Parkhausbau in der Anklamer Innenstadt. Zu dieser Ausschusssitzung wurde Frau Bluhm, die Geschäftsführerin der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH (Investor des Parkhauses) eingeladen, auch sie erläutert die Notwendigkeit der Überarbeitung des B-Planes. Auf Grund der Masterplanung/Rahmenplanung ist ein größerer Bedarf an Stellflächen (von 160 auf 300) im Parkhaus vorgesehen. Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros N&P GmbH, Herr Groß stellt über eine Power-Point-Präsentation den gegenwärtigen Stand des Projektes dar. Herr Jonas, der Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft Anklam und die Ausschussmitglieder legen nochmals ihre Probleme dar, wie Traufhöhe von 12 Metern, Lichtbeeinträchtigung und Lärmbelästigung für die Anwohner. Herr Jonas fragt, warum nicht in die Tiefe gebaut wird. Herr Groß erwidert, dass die Unterhaltungskosten sehr hoch sind, wenn in die Tiefe gebaut wird. Nach einer regen Diskussion wird über diese Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-34 im Block 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2, Seite 1-180 im Block 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 3, Seite 1-2 im Block 3 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit und die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzten.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1

 

Herr Roger Kanzenbach als Anwohner des geplanten Parkhauses sendete der Hansestadt Anklam mit Datum vom 27.11.2017 (Posteingang 28.11.2017) ein umfangreiches Schreiben. (siehe Anlage)

In diesem Schreiben werden noch einmal aus seiner Sicht verschiedene Punkte, wie z.B. „das öffentliche Parken im allgemeinen Wohngebiet….“ dargelegt.

 

Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Da das Bebauungsplanverfahren zu diesem Zeitpunkt entsprechend § 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) keine Auslegung vorsieht, wird dieses Schreiben zur Kenntnis genommen.