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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung |
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2017/FB1/177 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-34 im Block 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2, Seite 1-180 im Block 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 3, Seite 1-2 im Block 3 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit und die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzten.
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29.11.2017 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement |
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Ö 4 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: - Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-34 im Block 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2, Seite 1-180 im Block 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 3, Seite 1-2 im Block 3 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit und die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 4 | Enthaltungen: | 1 |
Herr Roger Kanzenbach als Anwohner des geplanten Parkhauses sendete der Hansestadt Anklam mit Datum vom 27.11.2017 (Posteingang 28.11.2017) ein umfangreiches Schreiben. (siehe Anlage) In diesem Schreiben werden noch einmal aus seiner Sicht verschiedene Punkte, wie z.B. „das öffentliche Parken im allgemeinen Wohngebiet….“ dargelegt. Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Da das Bebauungsplanverfahren zu diesem Zeitpunkt entsprechend § 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) keine Auslegung vorsieht, wird dieses Schreiben zur Kenntnis genommen.
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07.12.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-34 im Block 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2, Seite 1-180 im Block 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 3, Seite 1-2 im Block 3 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit und die
Nachbargemeinden sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 12 | Nein-Stimmen: | 11 | Enthaltungen: | 0 |
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Ö 5 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der 2. geänderten und ergänzten Fassung |
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2017/FB1/178 |
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Ö 6 |
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Parkplatzsituation Innenstadt |
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2017/SPD/007 |
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Ö 7 |
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Informationen des Fachbereiches |
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Ö 8 |
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Sonstiges |
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Ö 9 |
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Bestätigung der Niederschrift vom 11.10.2017 - öffentlicher Teil |
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2017/BSI/022 |
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N 10 |
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Bestätigung der Niederschrift vom 11.10.2017 - nichtöffentlicher Teil |
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N 11 |
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Informationen des Fachbereiches |
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N 12 |
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Sonstiges |
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N 13 |
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Schließen der Sitzung |
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