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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 04.05.2017 | 2017/SVV/018 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 06.04.2017 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Demokratiebahnhofes über die bisherige Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.1 | Antrag zur Beschlussvorlage Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam | 2017/BM/118-001 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 | Konkretisierung § 3 (2) der Gebührensatzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt Anklam | 2017/BM/118 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
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19.06.2017 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
Abstimmungsergebnis:
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21.06.2017 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung gilt rückwirkend zum 1.1.2017.
Abstimmungsergebnis:
Herr Strack nimmt ab 17:43 Uhr an der Sitzung teil.
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29.06.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
„Ein öffentliches Interesse an der Sondernutzung besteht insbesondere dann, wenn die Sondernutzung überwiegend städtebaulichen Zielen dient und im Rahmen städteplanerischer Rahmenplanungen zu einer Verschönerung des Ortsbildes beiträgt. Im Sinne der vorliegenden Satzung sind hiermit Fassaden- und Dachsanierungen bzw. Gebäudeneubauten im Rahmen einer Straßenrandbebauung gemeint. In diesen Fällen sind bezogen auf Punkt 4 der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung nachfolgende Befreiungen gegenüber der regulären Gebührenhöhe zulässig.“
1) bezogen auf die in Pkt. 4 der Anlage. zu § 4 der Gebührensatzung festgesetzte reguläre Gebühr
Die vorgenannte Ergänzung tritt am 01.07.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Straßenbeleuchtungskonzept der Hansestadt Anklam 2017 - 2022 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.1 | Antrag zur Beschlussvorlage Straßenbeleuchtungskonzept der Hansestadt Anklam 2017 - 2022 | 2017/FB1/138-001 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8.2 | Straßenbeleuchtungskonzept der Hansestadt Anklam 2017 - 2022 | 2017/FB1/138 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen | 2017/FB1/140 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes der 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss der Bekanntgabe | 2017/FB1/141 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam | 2017/FB2/045 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Genehmigung zur Übernahme einer Spende für die Kameradschaftspflege der FFW Anklam in Höhe von 1.800,00 EUR | 2017/FB3/019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2017 - öffentlicher Teil | 2017/SVV/018 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2017 - öffentlicher Teil | 2017/SVV/019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.05.2017 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Sportplatz und Bürgerhaus im OT Stretense - Bestätigung eines Beschlusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | Optionsvertrag bezüglich einer Fläche im Industriegebiet | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Schließen der Tagung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||