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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für das Benutzen der Anlagen und Einrichtungen des Wasserwanderrastplatzes (WWRP) in der Hansestadt Anklam.
Sachdarstellung:
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Schreiben vom 24.05.2006 die Zustimmung zur Hafenabgabensatzung WWRP nicht erteilt. Die Satzung vom 07.03.2005, veröffentlicht im Anklamer Stadtkurier, ist damit unwirksam.
Deshalb muss die Satzung in geänderter Form nochmals von der Stadtvertretung beschlossen werden. Die geforderten Änderungen sind in der beigefügten Satzung eingearbeitet (Fettdruck und Kursiv).
Der Satzung liegt eine aktualisierte Fassung der Gebührenkalkulation und ein Kartenauszug, in dem das beitragspflichtige Gebiet – Land- und Wasserflächen des Wasserwanderrastplatzes – gekennzeichnet ist, bei. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Beschlussfassung.
Anlagen:
Gebührenkalkulation
Kartenauszug
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | SAtzung über die Erhebung der Gebühren für das Benutzen der Anlagen und Einrichtungen des WWRP (33 KB) | (91 KB) |