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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fasste am 30.08.2001 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1995 „Siedlung Gellendiner Weg“. Das entsprechende Bauleitplanverfahren wurde bis zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Ergebnis der öffentlichen Auslegung, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.
Die Hansestadt Anklam beantragte am 30.01.2003 beim Landkreis Ostvorpommern die Einsetzung in den Stand nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung). Mit Schreiben vom 11.03.2003 wurde vom Landkreis Ostvorpommern die Bestätigung der Planreife gemäß § 33 BauGB erteilt. Aufgrund des Zeitablaufes zwischen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nichtweiterführung des Verfahrens wurde vom Landkreis Ostvorpommern mit Schreiben vom 11.08.2004 der Hansestadt Anklam mitgeteilt, dass die Planreife gemäß § 33 BauGB für den Bebauungsplan 1 – 1995 „Siedlung Gellendiner Weg“ nicht mehr vorliegt. 2005 erfolgte durch die Hansestadt Anklam die Beauftragung zur Überarbeitung des Bebauungsplanes und der Begründung. Nunmehr soll das Planverfahren fortgeführt werden. Entsprechend § 4 a Abs.3 BauGB sind der Bebauungsplan und die Begründung erneut auszulegen.
Anlagen:
Bebauungsplan
Begründung