Drucksache - BM/110/2006  

Betreff: Grundsatzbeschluss zum Verkauf der GWA mbH
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.06.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:

 

Variante 1 

 

... den Verkauf der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Anklam (GWA) und beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung eines Veräußerungsverfahrens.

 

Bei dieser Variante soll die durch die Unternehmen GWA und AWG bereits erstellte Stellungnahme des Verbandes der Norddeutschen Wohnungsunternehmen (VNW) und der DOMUS Nordrevision als Basiswertermittlung (Exposé) dazu dienen eine öffentliche Ausschreibung (europaweit) des Verkaufes durchzuführen. Ein von der Hansestadt Anklam bestellter Gutachter muss jedoch auch bei dieser Variante die Konformität im Bewertungsverfahren nach dem IDW Standard S 1 bestätigen.

 

Variante 2

 

... den Verkauf der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Anklam (GWA) und beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung eines Veräußerungsverfahrens.

 

Bei dieser Variante lässt die Hansestadt Anklam ein unabhängiges vollständig neues Unternehmensbewertungsgutachten durch einen Wirtschaftsprüfer entsprechend dem IDW Standard S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ erstellen.

Der Verkauf kann dann unter Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung an einen Bieter zum ermittelten vollen Wert erfolgen. Ist der mögliche potenzielle Erwerber allerdings

nicht bereit die entsprechende Kaufsumme (voller Wert) zu zahlen, so zieht dies anschließend automatisch eine öffentliche Ausschreibung wie in Variante 1 nach sich.

 

Die Kosten für die Neuerstellung eines unabhängigen Unternehmensbewertungsgutachtens nach IDW Standard S 1 belaufen sich auf rund € 20.000,00 und sind noch separat durch eine ÜPL/APL zu beschließen.

 

Variante 3

 

... auf den Verkauf der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Anklam (GWA) zu verzichten.

 

Variante 4

 

... auf den Verkauf der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Anklam (GWA) zu verzichten.

 

Es sollen jedoch zwischen den beiden Unternehmungen in den kommenden Monaten/Jahren Gespräche geführt werden, die eine möglichst dauerhafte selbständige Weiterführung beider Unternehmungen (Gesellschaft und Genossenschaft) garantieren. Denkbar wäre die Zusammenarbeit unter einem Führungsdach um Synergien auf vielfältigen Ebenen (insbesondere Verwaltungskosten) zu erzielen.

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Stadtvertretersitzung am 26.04.06 wurde über die Vorlage Gem/008/2006 in Abänderung  eines Antrages der PDS-Fraktion beschlossen, ...,, die Gespräche zur Prüfung der Fusion zwischen der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA) und der Anklamer Wohnungsgenossenschaft (AWG) bis zur Klärung der Möglichkeiten fortzusetzen und dann einen entsprechenden Beschlussvorschlag in der Stadtvertretung zu behandeln.“

 

Dieser v. g. Beschluss auf Antrag basierte darauf, ein noch im Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu führendes aufklärendes Gespräch zwischen alle Beteiligten, hier untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Osvorpommern, Vertreter des Innenministeriums, dem Geschäftsführer der GWA mbH, dem geschäftsführenden Vorstand der AWG, dem Landtagsabgeordneten Herrn Schubert (CDU) und dem Bürgermeister der Hansestadt Anklam, zu führen. Dieses Gespräch fand am 12. Mai 2006 in Schwerin statt. Der Gesprächsvermerk ist diesem Beschlussvorschlag in der Anlage beigefügt (5 Seiten).

 

Somit sind die Voraussetzungen des Beschlusses auf Antrag vom 26.04.06 erfüllt und die Stadtvertretung nunmehr gehalten, einen entsprechenden neuen Grundsatzbeschluss in dieser Angelegenheit zu treffen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Variante 2 sind noch die notwendigen Mittel für das Wertgutachten von rund

€ 20.000,00 durch eine ÜPL/APL zu beschließen.