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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Zustimmung zur beiliegenden öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung mit dem Amt Züssow zur Beschulung von Kindern des Amtes Züssow in der Hansestadt Anklam.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 einschließlich seiner Veränderungen bis zum 4. Juli 2005, der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung vom 4. Oktober 2005 und der Satzungsänderung zur Festlegung der Schuleinzugsbereiche für öffentliche Schulen im Landkreis Ostvorpommern vom 20. Februar 2006 wurde mit dem Amt Züssow eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung hinsichtlich der Beschulung von schulpflichtigen Kindern des Amtes in der Hansestadt Anklam abgeschlossen.
Damit die Vereinbarung rechtskräftig umgesetzt werden kann, wird vom Landkreis Ostvorpommern der Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam gefordert.