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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2006 und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006
Die aufgestellte Satzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt
Erhöhung der Einnahmen um 332.600 EUR auf 13.209.600 EUR
Verminderung der Ausgaben um 1.020.300 EUR auf 14.092.100 EUR
1.2 Vermögenshaushalt
Erhöhung der Einnahmen um 1.438.800 EUR auf 5.569.400 EUR
Erhöhung der Ausgaben um 1.255.800 EUR auf 5.569.400 EUR
Allgemeinen Rücklage um 4.400 EUR auf 495.600 EUR
3. Verminderung bei der Zuführung
vom VermHH an den VerwHH um 35.400 EUR auf 595.600 EUR
4. Erhöhung des Kassenkredites um 33.200 EUR auf 1.320.900 EUR
5. keine Veränderung bei den Hebesätzen der Grundsteuer A (250 v. H.)
der Grundsteuer B (350 v. H.) der Gewerbesteuer (350 v. H.)
6. keine Veränderung bei der Zuführung vom VerwHH
zum VermHH (515.900 EUR)
7. keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung (150.000 EUR)
8. keine Veränderungen bei der Kreditaufnahme (1.619.700 EUR)
davon für Umschuldung (1.619.700 EUR)
Sachdarstellung:
Auf Grund der Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde ist für das Haushaltsjahr 2006 durch den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung bis zum 30.06.2006 die Rechtmäßigkeit der Vermögensplanung herzustellen und der Vermögenshaushalt auszugleichen. Das entsprechende Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die Anlage 2 vermittelt eine Übersicht der mit dem 1. Nachtragshaushalt 2006 vorgesehenen Änderungen.
Auf Grund des vorliegenden Jahresabschlussergebnisses des Haushaltsjahres 2005 verändert sich der Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2006 erheblich. Das spiegelt sich im 1. Nachtragshaushalt 2006 wider und hat Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept.
Der Verwaltungshaushalt konnte im Haushaltsjahr 2005 unter anderem durch eine Zuführung aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden, so dass ein Rücklagenbestand per 31.12.2005 von 340.687,17 EUR zu verzeichnen ist. Dieser Rücklagenbestand gewährleistet nun nicht mehr die im Haushalt 2006 veranschlagte Rücklagenentnahme von 500.000 EUR. Aus diesem Grund erteilte die Rechtsaufsicht die Auflage, unverzüglich Mittel im Vermögenshaushalt von insgesamt 342.400 EUR zu sperren, darunter in Höhe der nun nicht mehr möglichen Rücklagenentnahme von ca. 159.400 EUR sowie in Höhe von 183.000 EUR zum Ausgleich des in der Haushaltssatzung 2006 ausgewiesenen Fehlbetrages im Vermögenshaushalt.
Die im Vermögenshaushalt eingestellten Mehreinnahmen aus Grundstücksveräußerungen (Erlösauskehr von der BVVG) sind auf Grund der defizitären Haushaltslage entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften dem Verwaltungshaushalt zuzuführen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde legt Wert darauf, die Ansätze für den 2.BA der Hafenstraße im 1. Nachtrag planungsseitig zu dokumentieren, was nach Ansicht der Verwaltung nicht zwingend erforderlich wäre, weil im Rahmen der Jahresrechnung diesbezügliche Haushaltsreste gebildet wurden. Die Planansätze haben somit eher formellen Charakter und beeinträchtigen das Ausgabevolumen des Vermögenshaushaltes nicht.
Da nicht zu erwarten ist, dass die auf Grund der aktuellen Beschlusslage im Plan 2006 eingestellte Rückzahlung von Fördermitteln für die Schwimmhalle noch in 2006 kassenwirksam wird, wurde der Betrag von 180 TEUR zweckgebunden in der Allgemeinen Rücklage deponiert, um für eventuelle Forderungen in den Folgejahren gewappnet zu sein.
Der 1. Nachtragshaushalt ist auf wesentliche Änderungen beschränkt. Er entbindet voraussichtlich nicht von der Verabschiedung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung im Herbst 2006.