Drucksache - Fin/300/2006  

Betreff: Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Butzke, Detlef Dr.
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
12.06.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.06.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2006 und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006

 

Die aufgestellte Satzung sieht vor:

1.1              Verwaltungshaushalt

              Erhöhung der Einnahmen                                                     um      332.600 EUR  auf   13.209.600 EUR

                          Verminderung der Ausgaben                            um   1.020.300 EUR  auf   14.092.100 EUR

1.2              Vermögenshaushalt

              Erhöhung der Einnahmen                                          um   1.438.800 EUR  auf     5.569.400 EUR

                          Erhöhung der Ausgaben                                                     um   1.255.800 EUR  auf     5.569.400 EUR

2.                      Verminderung der Entnahme aus der 

                         Allgemeinen Rücklage                                               um           4.400 EUR  auf        495.600 EUR 

3.              Verminderung bei der Zuführung                                       

                          vom VermHH   an den VerwHH                               um         35.400 EUR  auf        595.600 EUR

4.              Erhöhung des Kassenkredites                                    um         33.200 EUR  auf    1.320.900 EUR                       

5.                       keine Veränderung bei den Hebesätzen                    der Grundsteuer A                             (250 v. H.)

                                                                                    der  Grundsteuer B                         (350 v. H.)                                                                                                                                        der  Gewerbesteuer                       (350 v. H.)

6.                       keine Veränderung bei der  Zuführung vom VerwHH

                         zum VermHH                                                                                                               (515.900 EUR)

7.              keine Veränderung der Verpflichtungsermächtigung                                                      (150.000 EUR)

8.              keine Veränderungen bei der Kreditaufnahme                                               (1.619.700 EUR)

                          davon für Umschuldung                                                                                    (1.619.700 EUR)

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Auf Grund der  Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde ist für das Haushaltsjahr 2006 durch den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung bis zum 30.06.2006 die Rechtmäßigkeit der Vermögensplanung  herzustellen und der Vermögenshaushalt auszugleichen. Das entsprechende Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die Anlage 2 vermittelt eine Übersicht der mit dem 1. Nachtragshaushalt 2006 vorgesehenen Änderungen.

 

Auf Grund des vorliegenden Jahresabschlussergebnisses des Haushaltsjahres 2005 verändert sich der Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2006 erheblich. Das spiegelt sich im 1. Nachtragshaushalt 2006 wider und hat Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept.

 

Der Verwaltungshaushalt konnte im Haushaltsjahr 2005 unter anderem durch eine Zuführung aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden, so dass ein Rücklagenbestand per 31.12.2005 von 340.687,17 EUR zu verzeichnen ist. Dieser Rücklagenbestand gewährleistet nun nicht mehr die im Haushalt 2006 veranschlagte Rücklagenentnahme von 500.000 EUR. Aus diesem Grund erteilte die Rechtsaufsicht die Auflage, unverzüglich Mittel im Vermögenshaushalt von insgesamt 342.400 EUR zu sperren, darunter in Höhe der nun nicht mehr möglichen Rücklagenentnahme von ca. 159.400 EUR  sowie  in Höhe von 183.000 EUR zum Ausgleich des in der Haushaltssatzung 2006 ausgewiesenen Fehlbetrages im Vermögenshaushalt. 

 

Die im Vermögenshaushalt eingestellten Mehreinnahmen aus Grundstücksveräußerungen (Erlösauskehr von der BVVG) sind auf Grund der defizitären Haushaltslage entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften dem Verwaltungshaushalt zuzuführen.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde legt Wert darauf, die Ansätze für den 2.BA der Hafenstraße im 1. Nachtrag planungsseitig zu dokumentieren, was nach Ansicht der Verwaltung nicht zwingend erforderlich wäre, weil im Rahmen der Jahresrechnung diesbezügliche Haushaltsreste gebildet wurden. Die Planansätze haben somit eher formellen Charakter und beeinträchtigen das Ausgabevolumen des Vermögenshaushaltes nicht.

 

Da nicht zu erwarten ist, dass die auf Grund der aktuellen Beschlusslage im Plan 2006 eingestellte Rückzahlung von Fördermitteln für die Schwimmhalle noch in 2006 kassenwirksam wird, wurde der Betrag von 180 TEUR zweckgebunden in der Allgemeinen Rücklage deponiert, um für eventuelle Forderungen in den Folgejahren gewappnet zu sein.

 

Der 1. Nachtragshaushalt ist auf wesentliche Änderungen beschränkt. Er entbindet voraussichtlich nicht von der Verabschiedung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung im Herbst 2006.