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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:
- Weg Pasewalker Allee zur alten Turnhalle (ehem. Schillerschule) Flur 10
- Akazienweg Flur 10 Flurstück 63/108, 63/40
- Haselstraße einschließlich Nebenanlagen, Flur 10
- Magnolienweg Flur 10 und
- Ligusterweg Flur 10
werden gebilligt.
Sachdarstellung:
Das Flurstück 16 (seinerzeit) aus dem Flur 10 wurde nach Aussage des Kataster- und Vermessungsamtes 1938 als Weg angelegt. 1996 kam es zu einer Umverlegung auf das Flurstück 16/14 und Teilen des Flurstückes 101/39 Flur 10.
Der Weg trägt öffentlichen Charakter und darf von jedermann uneingeschränkt genutzt werden.
Da der Weg in seiner Lage erheblich verlegt wurde, ist eine Widmung gemäß § 7 des Straßen und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV) vom 13 Januar 1993 (GVOBL M-V, S. 42, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998 (GVOBL M-V, S.647) notwendig.
Lagebezeichnung:
Der Weg verläuft von der Pasewalker Allee als nördliche Grenze, Flurstück 105/1 etwa 63 m in westliche Richtung.
Der Weg verläuft weiter etwa 16 m in nordwestlicher Richtung und wird in östlicher Richtung durch das Flurstück 101/38 begrenzt.
In nördliche Richtung verläuft der weitere Weg etwa 65 m. Er wird begrenzt in westlicher Richtung durch das Flurstück 101/67 Stadtwald und in östlicher Richtung durch die Flurstücke 101/37 und 101/24.
Dann gabelt sich der Weg in westlicher, etwa 15 m und östlicher Richtung, etwa 10 m und schwenkt dann wieder in nördliche Richtung und endet etwa nach 22 m am Flurstück 101/19 (siehe Anlage 1).
Klassifizierung:
Der vorstehende Weg ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr.4
des StrWG-MV.
Funktion:
Anliegerweg
Träger der Straßenbaulast:
Hansestadt Anklam
Bauklasse:
V
Der Akazienweg ist ein neu gebauter Rad und Fußweg und ist gemäß
§ 7des StrWG-MV zu widmen.
Lagebezeichnung:
Der Weg verläuft von der Lindenstraße in nördliche Richtung etwa 66 m Flurstück 63/108 und kreuzt dann die Haselstraße.
Der Weg verläuft weiter in nördliche Richtung etwa 10 m und macht dabei eine Biegung in westliche Richtung, dann weiter in nördliche Richtung und nach 59 m kreuzt der Weg die Akazienstraße.
Nach etwa 89 m endet der Weg an der Straße Am Stadion Flurstück 63/40 (Siehe Anlage 2).
Klassifizierung:
Der vorstehende Weg ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr.4
des StrWG-MV.
Funktion:
Geh-und Radweg
Träger der Straßenbaulast:
Hansestadt Anklam
Bauklasse:
VI
Die Haselstraße ist eine neugebaute Straße und ist gemäß § 7des StrWG-MV zu widmen.
sie verläuft über die Flurstücke 71/72, 63/108, 77/30, 78/24, 79/28, 80/32und 81/73.
Lagebezeichnung:
Die Straße verläuft von der Akazienstraße über das Flurstück 71/72 in östlicher Richtung 70 m
Bis zur Stichstraße Magnolienweg. Die Straße verläuft weiter in östlicher Richtung etwa 63 m bis zur Stichstraße Ligusterweg. Der weitere Verlauf der Straße geht in östliche Richtung etwa 190 m und endet an der Flurstücksgrenze 81/73 zum Ebereschenweg (siehe Anlage 3).
Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist Ortsstraße gemäß § 3a des StrWG-MV.
Funktion:
Anliegerstraße
Träger der Straßenbaulast:
Hansestadt Anklam
Bauklasse:
V
Der Magnolienweg ist eine neugebaute Straße und ist gemäß § 7des StrWG-MV zu widmen.
sie verläuft über das Flurstück 71/72.
Lagebezeichnung:
Die Straße beginnt an der Haselstraße, zwischen den Grundstücken Magnolienweg 5 Flurstück 71/73 und Magnolienweg 1 Flurstück 71/74.Die Straße verläuft etwa 49 m in nördliche Richtung und endet am Flurstück 71/63 (siehe Anlage 4)
Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist Ortsstraße gemäß § 3a des StrWG-MV.
Funktion:
Anliegerstraße
Träger der Straßenbaulast:
Hansestadt Anklam
Bauklasse:
V
Der Ligusterweg ist eine neugebaute Straße und ist gemäß § 7des StrWG-MV zu widmen.
sie verläuft über das Flurstück 71/72.
Lagebezeichnung:
Die Straße beginnt an der Haselstraße, zwischen den Grundstücken Ligusterweg 4 Flurstück 63/97und Ligusterweg 1 Flurstück 63/90. Die Straße verläuft etwa 27m in nördliche Richtung und endet am Flurstück 63/101westliche Seite und am Flurstück 63/91 östliche Seite (siehe Anlage 4).
Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist Ortsstraße gemäß § 3a des StrWG-MV.
Funktion:
Anliegerstraße
Träger der Straßenbaulast:
Hansestadt Anklam
Bauklasse:
V
Anlagen: (Übersichtspläne)
Anlage 1: Weg Pasewalker Allee zur Turnhalle
Anlage 2: Akazienweg
Anlage 3: Haselstraße
Anlage 4: Magnolienweg und Ligusterstraße