Drucksache - BA/315/2006  

Betreff: Das Widmen von Straßen und Wegen in der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Dittmann, Heiko   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
17.05.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.06.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung  der Hansestadt Anklam beschließt:

 

  1. Die Widmungsvorschläge:

-     Weg Pasewalker Allee zur alten Turnhalle (ehem. Schillerschule) Flur 10

-          Akazienweg Flur 10 Flurstück 63/108, 63/40

-          Haselstraße einschließlich Nebenanlagen, Flur 10

-          Magnolienweg Flur 10 und

-          Ligusterweg Flur 10

werden gebilligt.

  1. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
  2. Die Widmung der Straßen der Hansestadt Anklam tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

Weg Pasewalker Allee zur alten Turnhalle (ehem. Schiller- Schule) Flur 10

 

Das Flurstück 16 (seinerzeit) aus dem Flur 10 wurde nach Aussage des Kataster- und Vermessungsamtes 1938 als Weg angelegt. 1996 kam es zu einer Umverlegung auf das Flurstück 16/14 und Teilen des Flurstückes 101/39 Flur 10.

Der Weg trägt öffentlichen Charakter und darf von jedermann uneingeschränkt genutzt werden.

Da der Weg in seiner Lage erheblich verlegt wurde, ist eine Widmung gemäß § 7 des Straßen und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV) vom 13 Januar 1993 (GVOBL M-V, S. 42, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 1998 (GVOBL M-V, S.647) notwendig.

 

Lagebezeichnung:

Der Weg verläuft von der Pasewalker Allee als nördliche Grenze, Flurstück 105/1 etwa 63 m in westliche Richtung.

Der Weg verläuft weiter etwa 16 m in nordwestlicher Richtung und wird in östlicher Richtung durch das Flurstück 101/38 begrenzt.

In nördliche Richtung verläuft der weitere Weg etwa 65 m. Er wird begrenzt in westlicher Richtung durch das Flurstück 101/67 Stadtwald und in östlicher Richtung durch die Flurstücke 101/37 und 101/24. 

Dann gabelt sich der Weg in westlicher, etwa 15 m und östlicher Richtung, etwa 10 m und schwenkt dann wieder in nördliche Richtung und endet etwa nach 22 m am Flurstück 101/19 (siehe Anlage 1).

 

Klassifizierung:

Der vorstehende Weg ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr.4

des StrWG-MV.

 

Funktion:

Anliegerweg

 

Träger der Straßenbaulast:

Hansestadt Anklam

 

Bauklasse:

V

 

Akazienweg Flur 10 Flurstück 63/108, 63/40

 

Der Akazienweg ist ein neu gebauter Rad und Fußweg und ist gemäß

§ 7des StrWG-MV  zu widmen.

 

Lagebezeichnung:

Der Weg verläuft von der Lindenstraße in nördliche Richtung etwa 66 m Flurstück 63/108 und kreuzt dann die Haselstraße.

Der Weg verläuft weiter in nördliche Richtung etwa 10 m und macht dabei eine Biegung in westliche Richtung, dann weiter in nördliche Richtung und nach 59 m kreuzt der Weg die Akazienstraße.

Nach etwa 89 m endet der Weg an der Straße Am Stadion Flurstück 63/40 (Siehe Anlage 2).

 

Klassifizierung:

Der vorstehende Weg ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr.4

des StrWG-MV.

 

Funktion:

Geh-und Radweg

 

Träger der Straßenbaulast:

Hansestadt Anklam

 

Bauklasse:

VI

Haselstraße einschließlich Nebenanlagen Flur 10

 

Die Haselstraße ist eine neugebaute Straße und ist gemäß § 7des StrWG-MV  zu widmen.

sie verläuft über die Flurstücke 71/72, 63/108, 77/30, 78/24, 79/28, 80/32und 81/73.

 

Lagebezeichnung:

Die Straße verläuft von der Akazienstraße über das Flurstück 71/72 in östlicher Richtung 70 m

Bis zur Stichstraße Magnolienweg. Die Straße verläuft weiter in östlicher Richtung etwa 63 m bis zur Stichstraße Ligusterweg. Der weitere Verlauf der Straße geht in östliche Richtung etwa 190 m und endet an der Flurstücksgrenze 81/73 zum Ebereschenweg (siehe Anlage 3).

 

Klassifizierung:

Die vorstehende Straße ist Ortsstraße gemäß § 3a des StrWG-MV.

 

Funktion:

Anliegerstraße

 

Träger der Straßenbaulast:

Hansestadt Anklam

 

Bauklasse:

V

 

Magnolienweg  Flur 10

 

Der Magnolienweg ist eine neugebaute Straße und ist gemäß § 7des StrWG-MV  zu widmen.

sie verläuft über das Flurstück 71/72.

 

Lagebezeichnung:

Die Straße beginnt an der Haselstraße, zwischen den Grundstücken Magnolienweg 5 Flurstück 71/73 und Magnolienweg 1 Flurstück 71/74.Die Straße verläuft etwa 49 m in nördliche Richtung und endet am Flurstück 71/63 (siehe Anlage 4)

 

Klassifizierung:

Die vorstehende Straße ist Ortsstraße gemäß § 3a des StrWG-MV.

 

Funktion:

Anliegerstraße

 

Träger der Straßenbaulast:

Hansestadt Anklam

 

Bauklasse:

V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ligusterweg Flur 10

 

Der Ligusterweg ist eine neugebaute Straße und ist gemäß § 7des StrWG-MV  zu widmen.

sie verläuft über das Flurstück 71/72.

 

Lagebezeichnung:

Die Straße beginnt an der Haselstraße, zwischen den Grundstücken Ligusterweg 4 Flurstück 63/97und Ligusterweg 1 Flurstück 63/90. Die Straße verläuft etwa 27m in nördliche Richtung und endet am Flurstück 63/101westliche Seite und am Flurstück 63/91 östliche Seite (siehe Anlage 4).

 

Klassifizierung:

Die vorstehende Straße ist Ortsstraße gemäß § 3a des StrWG-MV.

 

Funktion:

Anliegerstraße

 

Träger der Straßenbaulast:

Hansestadt Anklam

 

Bauklasse:

V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:  (Übersichtspläne)

 

Anlage 1: Weg Pasewalker Allee zur Turnhalle

Anlage 2: Akazienweg

Anlage 3: Haselstraße

Anlage 4: Magnolienweg und Ligusterstraße