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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der beiliegenden Form.
Sachdarstellung:
Nach Prüfung der am 15.12.2005 beschlossenen 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass nach der Beschlusslage der Stadtvertretung die sachkundigen Einwohner nur ein pauschalisiertes Sitzungsgeld von 20 EUR erhalten sollten. Mit dieser fehlerhaft zustande gekommenen Entscheidung verstößt die Stadtvertretung gegen § 14 Abs. 1 EntschVO, danach haben auch die sachkundigen Einwohner der Höhe nach den gleichen Anspruch auf die festgesetzte pauschalisierte Entschädigung wie die Mitgliedervertretung in den Ausschüssen und Fraktionen.
Der Beschluss muss daher unter Berücksichtigung auch der Änderung des § 10 Abs. 3 neu gefasst werden. Die beiliegende Form der 3. Satzung enthält ansonsten alle beschlossenen Änderungen aus der Sitzung vom 15.12.2005.
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | 3. Satzung vom ... zur Änderung der Hauptsatzung (23 KB) | ![]() |