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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 6 wie folgt zu ändern:
(3) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus drei Stadtvertretern und zwei sachkundigen Einwohnern zusammen. Er tagt nicht öffentlich.
Sachdarstellung:
Da der Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund der unentschuldigten Abwesenheit einiger Mitglieder in der jetzigen Wahlperiode mehrmals nicht beschlussfähig und somit in seiner Arbeit eingeschränkt war wird der Antrag gestellt, die Anzahl der Ausschussmitglieder auf fünf zu reduzieren.
Es hat sich herausgestellt, dass die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses in der zurückliegenden Wahlperiode mit nur fünf Ausschussmitgliedern effektiver gestaltet werden konnte.