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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 0600.543 000 – Gesamte Verwaltung - Reinigungskosten – in Höhe von 1.500,00 EUR.
Die Deckung erfolgt aus der HHSt. VW 9100.500 000 – Allgemeine Rücklage – und 9100.280 000 Zuführung über den Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt.
Sachdarstellung:
Finanzsituation der beantragenden HHSt.:
Haushaltssoll: 30.000,00 EUR
- Anordnungssoll: 26.990,90 EUR
= Verfügbar: 3.009,10 EUR
15.000,00 EUR Unterh.-reinigung Rathaus (12 x 1.250,00)
7.983,36 EUR Unterh.-reinigung Burgstr. (12 x 665,28)
2.809,44 EUR Unterh.-reinigung Giebelhaus (12 x 234,12)
1.500,00 EUR Aktenvernichtung
1.200,00 EUR vierteljährl. Glasreinigung Rathaus (4 x 300,00)
920,00 EUR vierteljährl. Glasreinigung Burgstr. (4 x 230,00)
400,00 EUR vierteljährl. Glasreinigung Giebelhaus (4 x 100,00)
1.000,00 EUR Toilettenpapier, Handtücher u.a. Burgstr.
200,00 EUR Toilettenpapier, Handtücher u.a. Giebelhaus
500,00 EUR Wäsche, Geschirrspülmittel u.a.
31.512,80 EUR
In der Haushaltsstelle 0600.543 000 – Gesamte Verwaltung/Reinigungskosten – sind zur Zeit noch 3.009,10 EUR vom Haushaltsansatz (30.000,00 EUR) verfügbar. Durch das Haupt- und Kulturamt der Stadtverwaltung Anklam wurden für den Planentwurf im Jahr 2005 insgesamt 32.000,00 EUR beantragt, die auch auf einer realistischen Planungsgrundlage beruhten.
Auf Grund der angespannten Haushaltslage und den damit verbundenen Diskussionen wurde bereits durch die Kämmerei eine Kürzung auf den Ansatz in Höhe von 30.000,00 EUR vorgenommen. Aus dieser Haushaltsstelle werden alle Kosten für die Unterhaltsreinigung, die Glas- und Rahmenreinigung, Aktenvernichtung und sonstige Reinigungsleistungen für die Kernverwaltung bestritten. Dazu gehören das Rathaus, das Verwaltungsgebäude in der Burgstraße und das Gotische Giebelhaus in der Frauenstraße.
Da für alle diese Objekte einheimische Reinigungsfirmen (Gebäudeservice GbR, Piepenbrock Dienstleistungen GmbH Hegemann & Kämmerer) vertraglich gebunden sind, ist zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.500,00 EUR erforderlich.