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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung für den Wasserwanderrastplatz in der beiliegenden Form.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in seiner Sitzung am 27.01.2005 die vorliegende Satzung bereits beschlossen. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat bemängelt, dass die Gebührenkalkulation nicht Bestandteil der Vorlage war und eine erneute Beschlussfassung mit der Gebührenkalkulation gefordert.
Die vorliegende Gebührenkalkulation sagt aus, welche Gebühren eingenommen werden müssen, um den Wasserwanderrastplatz kostendeckend zu betreiben. Sinn des Nachweises durch die Gebührenkalkulation ist die Darstellung, dass mit den beschlossenen Gebühren keine Gewinne erzielt werden, da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt. Mit den beschlossenen Gebührensätzen ist weder die Betreibung kostendeckend zu gestalten noch ein Gewinn zu erwirtschaften.
Eine Erhöhung der Gebühren ist jedoch nicht sinnvoll, da sonst der Wasserwanderrastplatz in Anklam nicht angenommen wird. Die Höhe der Gebühren ist mit benachbarten Wasserwanderrastplätzen vergleichbar.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührensatzung für den WWRP (32 KB) | (72 KB) | |||
2 | Kalkulation der Gebühren für den WWRP (22 KB) | (58 KB) |