Drucksache - OA/020/2005  

Betreff: Zustimmung einer APL - Haushaltsstelle Unterhaltung unbewegliches Vermögen Binnenhafen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Bierwerth, Dirk
Federführend:Ordnungsamt Beteiligt:Ordnungsamt
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss stimmt einer APL in Höhe von 10.556,00 EUR auf der HHST 8220-500000

zur Refinanzierung der durch die Binnenhafen Anklam GmbH verauslagten Mittel für die Reparatur der Anschlussweiche 2 zu.

 

Die Deckung erfolgt aus der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (VW 9100-500 000)

und Zuführung über den Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt (HHST 9100-280000).

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Januar 2003 informierte Herr Blackburn Herrn Galander über den schlechten Zustand der Anschlussweiche 2 auf dem Gelände der Binnenhafen Anklam GmbH. Er wies darauf hin,

dass es nicht möglich wäre, auf die im Zuge des Neubaus der Hafenstraße beabsichtigte

Gleisverlegung zu warten.

 

Als Sofortmaßnahme baute Herr Blackburn Spurhalter ein. Die Problematik war mehrfach

Gegenstand von Beratungen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung.

Gemäß § 4 des  Betreibervertrages zwischen der Hansestadt Anklam und der Binnenhafen

GmbH obliegen ersteren notwendige Modernisierungen, Instandhaltungen und Reparaturen

von technischen und baulichen Anlagen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage stellte der Bürgermeister die mit 66.000 EUR

veranschlagten Reparaturkosten nicht ein. Ein Antrag auf Fördermittel und einer auf vorge-

zogenen Baubeginn wurden abschlägig beschieden.

 

Im Juni 2005 fand eine turnusmäßige Kontrolle der Anschlussbahn durch die Bahnaufsicht

statt. Mitarbeiter der dem Wirtschaftsministerium unterstellten Behörde ordneten die sofortige Stilllegung der Anschlussweiche 2 an.  Zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen wurde mit

dem Bürgermeister abgestimmt, dass die Reparaturkosten durch den Binnenhafen vor-

finanziert werden. Das Ordnungsamt als Hafenbehörde stellte in den 2. Nachtragshaushalt

2005 die für den Einbau von Spurhalteschwellen durch eine Fachfirma berechneten

10.150 EUR ein.

Durch die ausstehende Genehmigung sind diese Mittel nicht verfügbar.

 

Herr Blackburn als Geschäftsführer der Binnenhafen Anklam GmbH hat den Bürgermeister

dringend gebeten, die verauslagten finanziellen Mittel zu erstatten, da er diese für seinen

Geschäftsbetrieb benötigt. Zusätzlich macht er Zinsen und Aufwandsentschädigung geltend.

 

   Reparaturkosten:                            10.150,00 EUR

   Aufwand Hafen (4 %)                           406,00 EUR

__________________________________________

 

                                                            10.556,00 EUR