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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt einer APL in Höhe von 10.556,00 EUR auf der HHST 8220-500000
zur Refinanzierung der durch die Binnenhafen Anklam GmbH verauslagten Mittel für die Reparatur der Anschlussweiche 2 zu.
Die Deckung erfolgt aus der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (VW 9100-500 000)
und Zuführung über den Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt (HHST 9100-280000).
Sachdarstellung:
Im Januar 2003 informierte Herr Blackburn Herrn Galander über den schlechten Zustand der Anschlussweiche 2 auf dem Gelände der Binnenhafen Anklam GmbH. Er wies darauf hin,
dass es nicht möglich wäre, auf die im Zuge des Neubaus der Hafenstraße beabsichtigte
Gleisverlegung zu warten.
Als Sofortmaßnahme baute Herr Blackburn Spurhalter ein. Die Problematik war mehrfach
Gegenstand von Beratungen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 4 des Betreibervertrages zwischen der Hansestadt Anklam und der Binnenhafen
GmbH obliegen ersteren notwendige Modernisierungen, Instandhaltungen und Reparaturen
von technischen und baulichen Anlagen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage stellte der Bürgermeister die mit 66.000 EUR
veranschlagten Reparaturkosten nicht ein. Ein Antrag auf Fördermittel und einer auf vorge-
zogenen Baubeginn wurden abschlägig beschieden.
Im Juni 2005 fand eine turnusmäßige Kontrolle der Anschlussbahn durch die Bahnaufsicht
statt. Mitarbeiter der dem Wirtschaftsministerium unterstellten Behörde ordneten die sofortige Stilllegung der Anschlussweiche 2 an. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen wurde mit
dem Bürgermeister abgestimmt, dass die Reparaturkosten durch den Binnenhafen vor-
finanziert werden. Das Ordnungsamt als Hafenbehörde stellte in den 2. Nachtragshaushalt
2005 die für den Einbau von Spurhalteschwellen durch eine Fachfirma berechneten
10.150 EUR ein.
Durch die ausstehende Genehmigung sind diese Mittel nicht verfügbar.
Herr Blackburn als Geschäftsführer der Binnenhafen Anklam GmbH hat den Bürgermeister
dringend gebeten, die verauslagten finanziellen Mittel zu erstatten, da er diese für seinen
Geschäftsbetrieb benötigt. Zusätzlich macht er Zinsen und Aufwandsentschädigung geltend.
Reparaturkosten: 10.150,00 EUR
Aufwand Hafen (4 %) 406,00 EUR
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10.556,00 EUR