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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 2180.652 000 in Höhe von 50,00 EUR.
Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 9100.500 000 – Allgemeine Rücklage -.
Sachdarstellung:
HHSt. 2180.652 000 – Post- und Fernmeldegebühren
Finanzsituation der beantragenden HHSt.:
Haushaltssoll: 200,00 EUR
- Anordnungssoll: 193,40 EUR
- ausgelöste Aufträge: 56,60 EUR
= Verfügbar: - 50,00 EUR
Die geplanten Mittel in Höhe von 200,00 EUR reichen nicht aus. Die monatliche Rate beträgt ca. 20,00 EUR.
Die überplanmäßige Ausgabe ist auf Grund der Variabilität der anfallenden Kosten durch die Einbruchmeldeanlage nicht vorhersehbar und durch die Rechnungslegung unabweisbar.