Drucksache - HuK/097/2005  

Betreff: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 3210.620 000
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 3210.620 000 – Museum im Steintor-Erwerb/Unterhaltung von Kunstgegenständen – in Höhe von 1.000,00 Euro.

 

Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 9100.500 000 – Allgemeine Rücklage -.  

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Finanzsituation der beantragenden HHSt.:

 

Haushaltssoll:                                          2.000,00 EUR

- Anordnungssoll:                            1.948,15 EUR

= Verfügbar:                                               51,85 EUR

 

Für die Erhaltung und Restaurierung von wertvollem Kulturgut sind in jedem Jahr im Haushalt Gelder eingeplant worden. So wurde im vergangenen Jahr zur Restaurierung der wertvollen Holzplastiken aus dem 15. Jahrhundert Geld eingeplant. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2005 vorgesehen.

 

Die Plastiken wurden im Stralsunder Museum restauriert, da aber an der wertvollsten Figur der Kopf stark beschädigt bzw. nicht mehr vorhanden war, haben sich die Kollegin mit einem Holzbildhauer, der für Stralsund oft tätig ist, in Verbindung gesetzt. Diese Arbeiten konnten die Stralsunder Kollegen nicht selbst tätigen. Da die Ergänzung unabwendbar war und nur so die Skulptur ausgestellt werden konnte, erklärte sich der Bildhauer im Gespräch dazu bereit, sie zu ergänzen.

 

Bei dieser Figur handelt es sich um eine sehr seltene Frauenfigur, die kulturhistorisch von großer Bedeutung ist.

 

Ein Ausgleich der notwendigen Kosten ist durch Einsparungen in anderen Kostenstellen der Museen möglich, auf Grund der eingetretenen Konstellation der Beanstandung des II. Nachtrages durch den Landkreis nicht mehr machbar. Durch die anfallende Rechnung ist die ÜPL unabweisbar.