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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 2230.580 200 in Höhe von 2.500,00 Euro.
Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 5610.162 400 – Innere Verrechnung – Erstattung von Stadtschulen. .
Sachdarstellung:
HHSt. 2230.580 200 – Nutzung Stadion Regionale Schule „Käthe Kollwitz“
Finanzsituation der beantragenden HHSt.:
Haushaltssoll: 1.200,00 EUR
+ Verfügb. Haushaltsrest: 0 EUR
+ bereits bewilligte ÜPL/APL gem. Beschl. 0 EUR
- Anordnungssoll: 2.687,04 EUR
- ausgelöste Aufträge: 1.012,96 EUR
= Verfügbar: 2.500,00 EUR
Durch vorher nicht geplante häufigere Nutzung des Stadions für den Sportunterricht sind Mehrkosten entstanden, die im Nachtrag durch Mehreinnahmen im Stadion im Gesamthaushalt ausgeglichen werden sollten.
Da die Mehrkosten durch Mehreinnahmen ausgeglichen werden, steht die Frage der Unabweisbarkeit in diesem Falle nicht. Es handelt sich um interne Verrechnungen innerhalb der Verwaltung, die auf Grund des Nachweises für die kostenrechnende Einrichtung – Stadion – getätigt werden müssen.