Drucksache - HuK/094/2005  

Betreff: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 2230.542 000
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 2230.542 000 in Höhe von 20.000,00 EUR.

 

Die Deckung erfolgt aus der HHSt. 9100-500 000 – Allgemeine Rücklage -.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

HHSt. 2230 542 – Heizungskosten Regionale Schule „Käthe Kollwitz“

 

Finanzsituation der beantragenden HHSt.:

 

Haushaltssoll:                                                                      65.000,00 EUR

+ Verfügb. Haushaltsrest                                                            0 EUR

+ bereits bewilligte ÜPL/APL gem. Beschl.                              0 EUR

-  Anordnungssoll:                                                        74.803,76 EUR

-  ausgelöste Aufträge:                                          10.196,24 EUR

= Verfügbar:                                                                -              20.000,00 EUR

 

Durch eine Havarie an der Pumpe im Heizsystem der Schule, durch eine verlängerte Heizperiode am Anfang des Jahres und die Erhöhung der Heizkosten bei der GWA ist es zu diesem Anstieg der Kosten gekommen.

 

Der Einbau einer neuen Pumpe hat bewirkt, dass die Leistung erhöht wurde und so auch Räume mit den richtigen Temperaturen versorgt wurden, in denen es vorher nicht richtig warm wurde.  Dazu kam eine höhere Einstellung der Heizkurve, die bei steigenden Außentemperaturen nicht rechtzeitig zurückgestellt wurde.

 

In Verbindung mit den Heizkostenerhöhungen des Wärmelieferanten und der verlängerten Heizperiode ist es zu dieser unvorhergesehenen Ausgabe gekommen. Sie ist auch unabweisbar, da die Auswirkungen erst nach der erfolgten Rechnungslegung bemerkt werden konnte.

 

Entsprechende Schlussfolgerungen wurden gezogen und Maßnahmen zur besseren Kontrolle eingeleitet. eiHeizkostenerhöhungen des WüäreHeiz