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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.119,53 EUR auf
der HHST 4350-542000 (Unterabschnitt: Obdachlosenheim; Gruppierung; Heizungskosten) zu.
Die Deckung erfolgt aus der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (VW 9100-500 000)
und Zuführung über den Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt (HHST 9100-280000).
Sachdarstellung:
Am 15.07.2005 nahm Herr Chudaske, R. ein Telefonat der E.DIS entgegen, in dem die
Bearbeiterin, Frau Schechinger, mitteilte, dass für die Energielieferung (Erdgas) vom
01.01.2004 bis zum 03.01.2005 für die Wördeländer Straße 13 a noch 2.114,42 EUR
zu zahlen sind.
Da das Ordnungsamt die Obdachlosenunterkunft, Wördeländer Straße 13 a, mit Beginn
des Jahres 2005 übernahm, parallel am 03.01.2005 die Erdgasabnahme (Zähler Nr. 10331962)
durch den Betreiber, die Volkssolidarität ordnungsgemäß bei der E.DIS angemeldet wurde,
kann nur folgendes festgestellt werden.
Die Gasabnahme zu Heizungszwecken erfolgte bereits zu Zeiten des Wirkens des Förder-
vereins der Stadt Anklam in dem Gebäude, denn 2003 wurde nach Aussage der E.DIS der
Verbrauch ordnungsgemäß abgerechnet.
Im Jahr 2004 lief die Heizung während der Umbauarbeiten zum Obdachlosenhaus unter
Federführung des Sozialamtes in Zusammenarbeit mit der Volkssolidarität in dem Objekt
weiter, nur wurden die Heizungskosten scheinbar nicht berücksichtigt.