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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 250 EUR auf der
HHST 1100-652000 (Unterabschnitt: Allg. öff. Ordnung; Gruppierung; Post- und Fernmelde-
gebühren) zu.
Die Deckung erfolgt aus der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (VW 9100-500000)
und Zuführung über den Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt (HHST 9100-280000).
Sachdarstellung:
Die Gesamtsumme der Telefongebühren setzt sich zusammen aus Dienstgesprächen als
auch privater Nutzung der Diensthandys. Die private Nutzung wird monatlich separat
abgerechnet unter der HHST 1100-150000.
Im HH-Jahr 2005 wurden bereits 327,47 EUR private Telefongebühren angeordnet.
Um diesen Betrag, der nicht gegen die Ausgaben HHST 1100-652000 gebucht wurde,
stelle ich den Antrag auf ÜPL (gerundet 300 EUR).
Diese Mittel wurden bereits in der II. Nachtragshaushaltssatzung für das HH-Jahr 2005
gefordert. Die Genehmigung erfolgte leider nicht.