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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die in der Sachdarstellung aufgeführten überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 66.200,00 Euro für die aufgeführten Haushaltsstellen mit der Gruppierung 679… Innere Verrechnung „Leistungen Betriebshof. Die Deckung erfolgt mit den Einnahmehaushaltsstellen Betriebshof 7720-169000 Innere Verrechnung „Arbeitskraft“, 7720-169200 Innere Verrechnung „Große Geräte“ und 7720-169300 Innere Verrechnung „Kleine Geräte“.
Sachdarstellung:
In der 1. Nachtragshaushaltssatzung Haushaltsplan 2005 der Hansestadt Anklam stehen im Deckungsring 3 Ausgaben Innere Verrechnung „Leistungen Betriebshof“ (echte Deckung) Ausgaben in Höhe von insgesamt 413.800,00 Euro. Dem gegenüber sind Einnahmen in Höhe von 413.800 Euro wie folgt geplant:
7720-169000 Innere Verrechnung „Arbeitskraft“ 389.000,00 Euro
7720-169200 Innere Verrechnung „Große Geräte“ 21.400,00 Euro
7720-169300 Innere Verrechnung „Kleine Geräte“ 3.400,00 Euro.
Im Deckungsring 3 sind z. Zt. noch 35.842,00 Euro verfügbar. Wenn alle Rechnungen von Oktober von den Ämtern gebucht sind, beträgt die verfügbare Ausgabe noch 14.167,00 Euro. Einige Haushaltsstellen sind bereits im Minus gebucht, welches der Deckungsring noch abdeckt. Die Ausgaben für die Leistungen des Betriebshofes können für die Monate November und Dezember nicht mehr gebucht werden.
1. Nachtragshaushaltssatzung Haushaltsplan 2005, Einnahmen: 413.800,00 Euro
per Oktober gebuchte Einnahmen: 399.633,00 Euro
14.167,00 Euro
Einnahmen in Höhe von 14.167,00 Euro wären nur noch zu erbringen. Die Einnahmen des Betriebshofes werden in den Monaten November und Dezember höher sein. Diese Differenz ergibt sich hauptsächlich aus der mit der Dienstanweisung Nr. 04/2005 erfolgten notwendigen Erhöhung der Handarbeitsstunde von 21,00 Euro auf 24,00 Euro, die ab April 2005 greift. In der 2. Nachtragshaushaltssatzung sollten die Einnahmen und die Ausgaben dementsprechend korrigiert werden bzw. auch neue Haushaltsstellen der besseren Übersicht halber geschaffen werden. Da der Beschluss der Stadtvertretung vom 06.10.2005 zur 2. Nachtragshaushaltssatzung 2005 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ostvorpommern beanstandet wurde, gilt somit die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005.
Für nachfolgende Haushaltsstellen werden ÜPL bzw. APL mit dieser Vorlage beantragt:
Einrichtung Haushaltsstelle1. NA 2005 Ist per Okt. Antrag ÜPL/APL neu
Gemeindeorgane 0000-679000 2.500 Euro 4.278 Euro 2.000 Euro ÜPL 4.500 Euro
OA/Feuerwehr 1300-679000 1.500 Euro 4.635 Euro 5.500 Euro ÜPL 7.000 Euro
GS „Gebr. Grimm“ 2120-679000 15.800 Euro 15.657 Euro 2.000 Euro ÜPL 17.800 Euro
SH Pasew. Allee 2160-679000 6.200 Euro 9.645 Euro 5.000 Euro ÜPL 11.200 Euro
RS „F. Schiller“ 2220-679000 15.800 Euro 12.608 Euro 2.000 Euro ÜPL 17.800 Euro
Nikolaikirche
Grundstückspflege 3670-679001 0 Euro 6.021 Euro 8.000 Euro APL 8.000 Euro
Stadion 5610-679000 66.900 Euro 75.252 Euro22.800 Euro ÜPL 89.700 Euro
Schwimmhalle 5700-679000 1.000 Euro 1.170 Euro 500 Euro ÜPL 1.500 Euro
Allgemeine BV 6000-679000 200 Euro 4.996 Euro 5.000 Euro ÜPL 5.200 Euro
Gemeindestraßen 6300-679000 6.000 Euro 6.098 Euro 2.000 Euro ÜPL 8.000 Euro
Winterdienst pflichtig 6750-679002 6.000 Euro 7.386 Euro 3.500 Euro ÜPL 9.500 Euro
Bedürfnisanstalten 7090-679000 0 Euro 152 Euro 300 Euro APL 300 Euro
Städtischer Friedhof 7500-679000 12.000 Euro 13.126 Euro 4.000 Euro ÜPL 16.000 Euro
Pflegegräber 7510-679000 0 Euro 1.482 Euro 600 Euro APL 600 Euro
Kriegsopfergräber 7520-679000 0 Euro 2.549 Euro 3.000 Euro APL 3.000 Euro
Mehrausgaben: 66.200 Euro
Diese vorstehend aufgeführten Ausgaben sind mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Sie werden durch die zusätzlichen Einnahmen von 66.200,00 Euro gedeckt. Damit betragen die Gesamteinnahmen 480.000,00 Euro.
7720-169000 Innere Verrechnung „Arbeitskraft“ 450.500,00 Euro
7720-169200 Innere Verrechnung „Große Geräte“ 25.000,00 Euro
7720-169300 Innere Verrechnung „Kleine Geräte“ 4.500,00 Euro,