Drucksache - BA/295/2005  

Betreff: Beantragung von ÜPL/APL für verschiedene Haushaltsstellen betreffend die Gruppierung 679000 Innere Verrechnung "Leistungen Betriebshof"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Ibendorf, Brigitte
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
05.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.12.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die in der Sachdarstellung aufgeführten überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 66.200,00 Euro für die aufgeführten Haushaltsstellen mit der Gruppierung 679 Innere Verrechnung „Leistungen Betriebshof. Die Deckung erfolgt mit den Einnahmehaushaltsstellen Betriebshof 7720-169000 Innere Verrechnung „Arbeitskraft“, 7720-169200 Innere Verrechnung „Große Geräte“ und 7720-169300 Innere Verrechnung „Kleine Geräte“.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

In der 1. Nachtragshaushaltssatzung Haushaltsplan 2005 der Hansestadt Anklam stehen im Deckungsring 3 Ausgaben Innere Verrechnung „Leistungen Betriebshof“ (echte Deckung) Ausgaben in Höhe von insgesamt 413.800,00 Euro. Dem gegenüber sind Einnahmen in Höhe von 413.800 Euro wie folgt geplant:

7720-169000 Innere Verrechnung „Arbeitskraft“              389.000,00 Euro

7720-169200 Innere Verrechnung „Große Geräte“                21.400,00 Euro

7720-169300 Innere Verrechnung „Kleine Geräte“                  3.400,00 Euro.

 

Im Deckungsring 3 sind z. Zt. noch 35.842,00 Euro verfügbar. Wenn alle Rechnungen von Oktober von den Ämtern gebucht sind, beträgt die verfügbare Ausgabe noch 14.167,00 Euro. Einige Haushaltsstellen sind bereits im Minus gebucht, welches der Deckungsring noch abdeckt. Die Ausgaben für die Leistungen des Betriebshofes können für die Monate November und Dezember nicht mehr gebucht werden.

 

1. Nachtragshaushaltssatzung Haushaltsplan 2005, Einnahmen:              413.800,00 Euro

per Oktober gebuchte Einnahmen:                                                                      399.633,00 Euro 

                                                                                                                                14.167,00 Euro

 

Einnahmen in Höhe von 14.167,00 Euro wären nur noch zu erbringen. Die Einnahmen des Betriebshofes werden in den Monaten November und Dezember höher sein. Diese Differenz ergibt sich hauptsächlich aus der mit der Dienstanweisung Nr. 04/2005 erfolgten notwendigen Erhöhung der Handarbeitsstunde von 21,00 Euro auf 24,00 Euro, die ab April 2005 greift. In der 2. Nachtragshaushaltssatzung sollten die Einnahmen und die Ausgaben dementsprechend korrigiert werden bzw. auch neue Haushaltsstellen der besseren Übersicht halber geschaffen werden. Da der Beschluss der Stadtvertretung vom 06.10.2005 zur 2. Nachtragshaushaltssatzung 2005 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ostvorpommern beanstandet wurde, gilt somit die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005.

 

Für nachfolgende Haushaltsstellen werden ÜPL bzw. APL mit dieser Vorlage beantragt:

 

Einrichtung                              Haushaltsstelle1. NA 2005              Ist per Okt.              Antrag ÜPL/APL            neu      

Gemeindeorgane              0000-679000                2.500 Euro                4.278 Euro 2.000 Euro ÜPL  4.500 Euro

OA/Feuerwehr                            1300-679000                1.500 Euro                4.635 Euro 5.500 Euro ÜPL 7.000 Euro

GS „Gebr. Grimm“              2120-679000              15.800 Euro              15.657 Euro  2.000 Euro ÜPL 17.800 Euro

SH Pasew. Allee              2160-679000                6.200 Euro                9.645 Euro  5.000 Euro ÜPL 11.200 Euro

RS „F. Schiller“              2220-679000              15.800 Euro              12.608 Euro 2.000 Euro ÜPL 17.800 Euro

Nikolaikirche                           

Grundstückspflege              3670-679001                       0 Euro                6.021 Euro  8.000 Euro APL   8.000 Euro

Stadion                            5610-679000              66.900 Euro              75.252 Euro22.800 Euro ÜPL 89.700 Euro

Schwimmhalle                            5700-679000                1.000 Euro                1.170 Euro     500 Euro ÜPL   1.500 Euro

Allgemeine BV              6000-679000                   200 Euro                4.996 Euro  5.000 Euro ÜPL   5.200 Euro

Gemeindestraßen              6300-679000                6.000 Euro                6.098 Euro  2.000 Euro ÜPL   8.000 Euro

Winterdienst pflichtig              6750-679002                6.000 Euro                7.386 Euro  3.500 Euro ÜPL   9.500 Euro

Bedürfnisanstalten              7090-679000                       0 Euro                  152 Euro     300 Euro APL      300 Euro

Städtischer Friedhof              7500-679000              12.000 Euro              13.126 Euro 4.000 Euro ÜPL 16.000 Euro

Pflegegräber                            7510-679000                       0 Euro                1.482 Euro    600 Euro APL      600 Euro

Kriegsopfergräber              7520-679000                       0 Euro                2.549 Euro 3.000 Euro APL   3.000 Euro

Mehrausgaben:                                                                                             66.200 Euro

             

Diese vorstehend aufgeführten Ausgaben sind mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Sie werden durch die zusätzlichen Einnahmen von 66.200,00 Euro gedeckt. Damit betragen die Gesamteinnahmen 480.000,00 Euro.

7720-169000 Innere Verrechnung „Arbeitskraft“              450.500,00 Euro

7720-169200 Innere Verrechnung „Große Geräte“                25.000,00 Euro

7720-169300 Innere Verrechnung „Kleine Geräte“                  4.500,00 Euro,