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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 2160.652000 – Sporthalle Pasewalker Allee – Post und Fernmeldegebühren – in Höhe von 56,60 EUR.
Die Deckung erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage (VW 9100-500000) und Zuführung über den Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt (HHSt. 9100-280000).
Sachdarstellung:
Finanzsituation der beantragenden HHSt.:
Haushaltssoll: 100,00 Euro
- Anordnungssoll: 109,62 Euro
= Verfügbar: ./. 9,62 Euro
Der Antragsteller erklärt:
1. Die Leistung war unvorhersehbar.
Die geplanten Mittel in Höhe von 200,00 EUR für das Haushaltsjahr 20005 wurden zum
1. Nachtrag halbiert, da die Sporthalle zum 30.06.2005 geschlossen werden sollte.
2. Die Leistung ist unabweisbar.
Die bestehenden Vertäte müssen weitergeführt werden, es liegen bereits Rechnungen
in Höhe von 31,32 Euro vor, die beglichen werden müssen, ebenso der Abschlag in Höhe
von 15,66 Euro für November 2005.
Der Telefonanschluss ist aus Sicherheitsgründen in Sporthallen zwingend notwendig.