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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
In der Sitzung der Stadtvertretung am 15.09.2005 wurde die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes 1 – 2002 „An der Bergstraße“ sowie die dazugehörige Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan und die Begründung gemäß § 3 (3) BauGB öffentlich auszulegen sind. Die Dauer der Auslegung sollte auf zwei Wochen verkürzt und die Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 19.10. – 03.11.2005. Die eingegangenen Anregungen der durchgeführten Auslegung und der Trägerbeteiligung sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen.