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Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam den Bebauungsplan 1 – 2004 „Zur Pferdekoppel“ als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 03.11.2005 die Abwägung zu den Anregungen der öffentlichen Auslegung, welche in der Zeit vom 27.07. – 29.08.2005 erfolgte und der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden vorgenommen.
Das Abwägungsergebnis wurde entsprechend in den vorliegenden Bebauungsplan und der Begründung eingearbeitet. Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren zum Abschluss gebracht werden.
Anlagen:
- Übersichtsskizze zur Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
- Anlage zum Beschluss Ziffer 1: Bebauungsplan 1 – 2004 „Zur Pferdekoppel“
- Anlage zum Beschluss Ziffer 2: Begründung