Sachdarstellung:
Entsprechend § 6 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (veröffentlicht im Anklamer Stadtkurier am 03.07.2000) kann für die im § 3 Abs. (2) Nr. 1 – 8 genannten Teileinrichtungen der Beitrag selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).
Da sowohl in der Industriestraße als auch am Weg zum Park an der Seniorenresidenz nur die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung ausgebaut wurde und der Beitrag hierfür selbständig erhoben werden soll, ist dieser Kostenspaltungsbeschluss erforderlich.
- Industriestraße
Die Straßenbeleuchtung in der Industriestraße wurde entsprechend der finanziellen Mittel und der örtlichen Gegebenheiten in verschiedenen Abschnitten realisiert. Der erste Teil der Umbaumaßnahme beginnt mit der Netzentflechtung. Der alte desolate Schaltschrank auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerkes wurde demontiert und an das Netz an den Schrank Bluthsluster Straße (Schwimmhalle) angeschlossen. Als nächster Schritt wurden im Rahmen einer AB-Maßnahme die letzten Leuchten der Industriestraße neu verkabelt und neue Leuchten gesetzt (PHI Elektro). Nach einer Oberflächenbefestigung des Tiefbaus 2000/2001 wurde der Straßenkörper abgetragen und dadurch die Fundamente verschiedener Straßenlampen freigelegt. Daraus resultierend wurden kurzfristig die Masten an diesen Standorten erneuert (Elektro Peter). Die noch verbliebenen alten Masten wurden in den Folgemonaten sukzessive ausgewechselt (Rechnungen 2002/2003). Der Anschluss an die Beleuchtung Bluthsluster Straße wurde im Zuge des Baus des Euro-Radweges erneuert. Die gesamte Industriestraße wurde in vielen kleinen Teilschritten entsprechend der anstehenden Baumaßnahmen (Tiefbaumaßnahme-Straßenbau, Euroradwegebau), Havarien (verschlissene Kabel) und desolaten Masten und Leuchten erneuert.
Die Industriestraße ist eine Gemeindestraße; für die Beleuchtungseinrichtungen ist die Stadt der Baulastträger. Da nicht die gesamte Anlage mit allen Teileinrichtungen ausgebaut wurde bzw. abgerechnet werden kann, ist ein Beschluss über die Kostenspaltung erforderlich. Nach dem Straßenverzeichnis zur o. g. Satzung ist die Industriestraße als Anliegerstraße eingestuft. Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist für das Jahr 2006 vorgesehen.
- Weg zum Park an der Seniorenresidenz Leipziger Allee
Die neue Straßenbeleuchtung in der Leipziger Allee mit ihrer guten Ausleuchtung stand nunmehr im krassen Gegensatz zum Weg zur Seniorenresidenz, der überhaupt nicht beleuchtet war. Durch die intensive Nutzung aller Gebäude der Seniorenresidenz war eine Ausleuchtung des Weges unumgänglich geworden.
Die Bauausführung erfolgte im Jahr 2000. Es wurde eine an die Leipziger Allee angepasste Beleuchtung – Glockenleuchte, kobaltblau – gebaut.
Der Weg zum Park an der Seniorenresidenz ist ein öffentlicher Weg und als Anliegerstraße einzustufen. Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist für das Jahr 2005 geplant.