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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,- EUR für die Haushaltsstelle 6100-655000 Orts- und Regionalplanung/Bauleitplanung.
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 9100-310000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft/Entnahme aus allgemeinen Rücklagen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung der Stadtvertretung am 15.09.2005 erfolgte eine konkrete Anfrage zum Stand des Bebauungsplanes 1-2001 „Hafen“.
Im Jahr 2000 wurde ein Entwicklungskonzept erarbeitet, in welchem empfohlen wurde, bisher brachliegende Flächen (ehem. Kohlelager) für den Hafenbereich zu sichern. Aus diesem Grunde wurde durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 26.04.2001 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1-2001 „Hafen“ gefasst. Mit gleichem Datum wurde zur Sicherung der Planung für den künftigen Geltungsbereich eine Veränderungssperre nach §14 und 16 BauGB beschlossen.
Nach zwischenzeitlichen Verlängerungen, läuft die derzeitige Sperre bis zum 02.10.2005. Gemäß §17 Abs. 2 BauGB ist die Geltungsdauer somit ausgeschöpft.
Folglich ist es nunmehr unbedingt erforderlich, sollten die brachliegenden Flächen einer Nutzung für den Hafenbereich zugeführt werden, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Die Verwaltung informierte auf der Sitzung am 15.09.2005, dass das Verfahren weitergeführt und im Dezember dieses Jahres weitere Ergebnisse vorgelegt werden.
Die eingestellten Mittel in der Haushaltsstelle 6100-655000 Orts- u. Regionalplanung/Bauleitplanung sind vertragsmäßig gebunden, so dass die Fortführung des Verfahrens zum B-Plan 1-2001 „Hafen“ nur nach Bereitstellung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgen kann.
Übersicht Haushaltsstelle 6100-655000 Orts- und Regionalplanung/Bauleitplanung
HH – Ansatz 15.000,00 EUR
Anordnungssoll gesamt 576,90 EUR
Auftragssumme -
AO-Soll auf Aufträge -
verplante Mittel für Verträge 14.000,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 9100-310000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft/Entnahme aus allgemeinen Rücklagen.