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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung der Haushaltssperre für die Haushaltsstelle
8230-717000 - Zuschüsse für den ÖPNV.
Sachdarstellung:
Mit dem Beschluss über den Haushalt 2005 wurde durch die Stadtvertretung die Haushaltsstelle 8230-717000 Zuschüsse ÖPNV - bis zur Prüfung der Möglichkeiten der Optimierung bzw. Privatisierung - mit einer Haushaltssperre belegt, welche gemäß § 27 (3) GemHVO nur im Einvernehmen zwischen Bürgermeister und Stadtvertretung aufgehoben werden kann.
In Bezug auf die Optimierung sind in dem in Kopie beigefügten Schreiben der Anklamer Verkehrsgesellschaft vom 11.04.2005 verschiedene Maßnahmen aufgeführt. Laut Aussage des Geschäftsführers sind diese geprüft und umgesetzt.
Zur Privatisierung ist anzumerken, dass es sich bei der Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH bereits um ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts handelt. Da die Hansestadt Anklam keine Anteile an diesem Unternehmen hält, besteht insofern auch keine Handhabe zur Einflussnahme bzgl. anderer Optionen.