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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung bestätigt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses und beschließt anhand des beiliegenden Erläuterungsberichtes die für das Haushaltsjahr 2004 aufgestellte Jahresrechnung mit
- dem kassenmäßigen Abschluss
- der Haushaltsrechnung
- dem Rechnungsquerschnitt
- den Vermögens- und Schuldenübersichten und
- den Erläuterungen
und erteilt dem Bürgermeister die Entlastung.
Sachdarstellung:
Über die für das Haushaltsjahr 2004 aufgestellte Jahresrechnung mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten Bestandteilen und Anlagen hat nach § 61 (3) Kommunalverfassung M-V die Stadtvertretung zu beschließen und über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Die vorgelegte Jahresrechnung enthält das Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2004 und ist mit allen Unterlagen durch den Rechnungsprüfungsausschuss eingesehen worden. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführte Prüfung schließt ab mit der Empfehlung, dass die Jahresrechnung von der Stadtvertretung bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt werden sollte.
Die Prüfung der Jahresrechnung hat keine schwerwiegenden Tatsachen ergeben, die einer Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam entgegen stehen.
Anlagen:
Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss 2004
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2004