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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt für die weitere Verfahrensweise des Beschlusses der Vorlage RPA/003/2005
1. Die Rücknahme des beanstandeten Beschlusses
oder
2. Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben
oder
3. durch Stillschweigen auf die Durchführung des Beschlusses zu verzichten.
Sachdarstellung:
Der Sachstand nach erfolgtem und abgewiesenen Widerspruch des Bürgermeisters und die darauffolgende Beanstandung lässt nach der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern § 33 die im Beschluss aufgeführten Möglichkeiten zu, von denen sich die Stadtvertretung für eine entscheiden muss.