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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses BV/005/2005 vom 13.04.2005. Sie beauftragt den Bürgervorsteher, mit einem Rechtsanwalt/Notar auf der Basis der Stellungnahme zum beschlossenen Gesellschaftervertrag einen beurkundungsfähigen Gesellschaftervertrag zu erarbeiten.
Sachdarstellung:
Die rechtliche Stellungnahme eines beauftragten Rechtsanwaltbüros sieht den vorgelegten Entwurf des Gesellschaftervertrages auf Grund von strukturellen und formellen/redaktionellen Fehlern als nicht beurkundungsfähig an. Die vollständige Stellungnahme liegt den Fraktionen und Herrn Andrejewski (NPD) vor.