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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Museumssatzung in der beiliegenden Form.
Sachdarstellung:
Das Finanzamt Greifswald benötigt zur vorläufigen Anerkennung der Steuer- und Spendenbegünstigung für die Museen eine von der Stadtvertretung beschlossene Satzung, die bis zum 30.09.2005 vorliegen muss. Die vorliegende Satzung entspricht den Vorgaben der vom Finanzamt vorgegebenen Mustersatzung.
Ohne eine beschlossene Satzung für die Museen würden zusätzliche Steuern für den Verkaufsbereich in den Museen anfallen.