Drucksache - BM/036/2003  

Betreff: Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den ASB
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.10.2003 
Sitzung der Stadtvertretung      
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Empfehlung
27.11.2003 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales (offen)   
Hauptausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt eine Ausfallbürgschaft für den ASB in Höhe von 4.794,85 Euro.

 

Die Summe ist im Haushaltsplan 2004 zu berücksichtigen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der ASB als Betreiber des Jugendclubs „Mühlentreff“ bittet die Hansestadt Anklam um die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Cofinanzierung der Personalstelle im „Mühlentreff“. Diese Stelle wird über das Landesprogramm zur Förderung der Schul- und Jugendsozialarbeit als Feststelle finanziert. 50 % der Personalkosten (= 11.080,37 Euro) eines Jahres werden dabei über das Land M-V finanziert. Die anderen 50 % müssen sich Kreis, Kommune und Träger teilen.

 

Der Landkreis OVP ist dabei mit einer Summe in Höhe von 4.794,85 Euro beteiligt. Falls der kreisliche Haushalt auch im Jahr 2003 nicht bestätigt wird und der Kreis dadurch keine Vertragsbindung mit einem Träger eingehen darf, ist beim ASB eine große Unsicherheit vorhanden.

 

Der ASB bittet im Interesse der weiteren Betreibung dieses Jugendclubs in der Stadt Anklam um die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für den Fall, dass der Landkreis wieder keinen genehmigten Haushalt bekommt. Ansonsten müsste der Mitarbeiter im Jugendclub jetzt gekündigt werden (2 Monate Kündigungsfrist).

 

Sollten durch den Kreis überhaupt keine Ergänzungsfinanzierungen mehr erfolgen, muss der Jugendclub ganz geschlossen werden. Der kommunale Zuschuss zur Betreibung des „Mühlentreffs“ reicht nicht mehr aus, diese Einrichtung kostendeckend zu betreiben bzw. aus dem Zuschuss den Fehlbetrag für die notwendige Personalstelle auszugleichen.