Drucksache - BA/119/2003  

Betreff: Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße, Wollweber- straße/Schulstraße/Brüderstraße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.10.2003 
Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Anklam
    über den Bebauungsplan 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüder-
    straße“.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit dem Abriss der ehemaligen Versicherungsbaracke in der Nikolaikirchstraße wurde 1998 die Be-seitigung eines städtebaulichen Missstandes vorgenommen. An dieser Stelle sollte, entsprechend den  damaligen Erfordernissen, attraktive Wohnbebauung entstehen. Seitens der Verwaltung wurde das entsprechende Bauleitplanverfahren für einen Bebauungsplan durchgeführt.

 

Nach dem Abriss wurde auf den Flächen ein provisorischer Parkplatz errichtet und für die Anwohner und Besucher der Hansestadt Anklam zur Verfügung gestellt. Ein Investor für die Bebauung der Fläche ist bis zum heutigen Tag nicht gefunden worden. 

 

Der Bebauungsplan 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße, welcher die betreffende Fläche  beinhaltet, ist seit dem 24.12.1998 rechtskräftig. Die Fläche der ehe-maligen Versicherungsbaracke wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass die zur Verfügung gestellte provisorische Parkfläche von den An-wohnern und Besuchern sehr gut angenommen wurde, da im Innenstadtbereich die Parkplatzsituation sehr angespannt ist. Hinzu kommt, dass in den zurückliegenden Jahren die Nikolaikirche auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt wird und somit ein Besuchermagnet darstellt, wofür Stellflächen erforderlich sind.

 

Aufgrund dieser Entwicklung ist seitens der Verwaltung eine Änderung der Satzung über den Bebauungsplan 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ vorzunehmen. Der in der Übersichtsskizze markierte Bereich ist von einem allgemeinen Wohngebiet in eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Öffentliche Parkfläche – zu ändern.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Übersichtsskizze zum Geltungsbereich der 1. Änderung