Drucksache - BA/118/2003  

Betreff: Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der H.Fänger + Partner GmbH zum Bebauungsplan 2 - 1999 "Am Kleinbahnweg"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.10.2003 
Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ für die Hansestadt Anklam zu unterschreiben.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 28.08.2003 Vorlage BA/112/2003 beschlossen, dass für das laufende Planverfahren B – Plan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ der Planentwurf dahingehend zu ändern ist, dass eine Teilfläche im südwestlichen Bereich aus dem Umgriff heraus-genommen wird. Diese Fläche geht in das Sondergebiet – SO Einzelhandel – des Bebauungsplanes

1 – 2003 mit ein.

Es wurde weiterhin beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ anfallen, freigehalten wird. Der Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge sollte vorbereitet werden.

 

Für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ existiert bereits ein abgeschlossener Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der H.Fänger & Partner GmbH vom 21.03.2001/27.04.2001. Entsprechend dem bereits vorliegenden Vertrag § 6 Schlussbestimmungen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages der Schriftform.

 

Somit wird seitens der Verwaltung eine entsprechende Ergänzung zum bereits bestehenden Vertrag zum Beschluss vorgelegt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Ergänzung zum Vertrag über städtebauliche Leistungen

(Hinweis: Der Vertrag enthält einen Übersichtsplan zur Lage des Planbereiches.)