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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ für die Hansestadt Anklam zu unterschreiben.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 28.08.2003 Vorlage BA/112/2003 beschlossen, dass für das laufende Planverfahren B – Plan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ der Planentwurf dahingehend zu ändern ist, dass eine Teilfläche im südwestlichen Bereich aus dem Umgriff heraus-genommen wird. Diese Fläche geht in das Sondergebiet – SO Einzelhandel – des Bebauungsplanes
1 – 2003 mit ein.
Es wurde weiterhin beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ anfallen, freigehalten wird. Der Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge sollte vorbereitet werden.
Für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ existiert bereits ein abgeschlossener Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der H.Fänger & Partner GmbH vom 21.03.2001/27.04.2001. Entsprechend dem bereits vorliegenden Vertrag § 6 Schlussbestimmungen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages der Schriftform.
Somit wird seitens der Verwaltung eine entsprechende Ergänzung zum bereits bestehenden Vertrag zum Beschluss vorgelegt.
Anlagen:
Ergänzung zum Vertrag über städtebauliche Leistungen
(Hinweis: Der Vertrag enthält einen Übersichtsplan zur Lage des Planbereiches.)