Drucksache - FB2/155/2015  

Betreff: Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das städtebauliche Sondervermögen für das Jahr 2015
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen 2015 der Hansestadt Anklam und die Haushaltssatzung 2015, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

Im Ergebnishaushalt
a)              der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                                3.899.300 EUR
                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                                     3.899.300 EUR
                         der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                                            0 EUR

 

b)              der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                            0 EUR
              der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                              0 EUR
              der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                              0 EUR

 

c)              das Jahresergebnis auf                                                                                                          0 EUR

 

Im Finanzhaushalt
a)              die ordentlichen Einzahlungen auf                                                                  3.015.200 EUR
              die ordentlichen Auszahlungen auf                                                                      3.894.300 EUR
              der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                          -879.100   EUR

 

b)              die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                                        0 EUR
              die außerordentlichen Auszahlungen auf                                                                        0 EUR
              der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                              0 EUR

 

c)              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                   2.482.800 EUR
              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                           1.665.900 EUR
              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                816.900 EUR

 

d)              die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                           0 EUR
              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                              62.200 EUR
              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  -62.200 EUR

 

Kredite werden nicht beansprucht.
                                                                                                                                                                                                 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                           

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Ergebnisplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen ist ausgeglichen. Der Finanzplan ist mit 62.200 Euro nicht ausgeglichen, wobei auf liquide Mittel des Vorjahres zurückgegriffen werden kann.

Anlagen:

Anlagen:

 

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam / Sanierungsmaßnahme Altstadtkern und Erweiterungsgebiet für das Haushaltsjahr 2015

einschließlich des Haushaltsplanes 2015