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Beschlussvorschlag:
Im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.899.300 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.899.300 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis auf 0 EUR
Im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 3.015.200 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 3.894.300 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -879.100 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.482.800 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.665.900 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 816.900 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 62.200 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -62.200 EUR
Kredite werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Ergebnisplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen ist ausgeglichen. Der Finanzplan ist mit 62.200 Euro nicht ausgeglichen, wobei auf liquide Mittel des Vorjahres zurückgegriffen werden kann.
Anlagen:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam / Sanierungsmaßnahme Altstadtkern und Erweiterungsgebiet für das Haushaltsjahr 2015
einschließlich des Haushaltsplanes 2015