Drucksache - IfA/027/2015  

Betreff: Plakatierung an Lichtmasten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion IfA Beteiligt:Fraktion IfA
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
03.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales abgelehnt   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
04.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüft die Plakatierung an Lichtmasten innerhalb des Stadtgebietes durch einen privaten Anbieter organisieren zu lassen.
Ein Ergebnis ist den Fachausschüssen und der Stadtvertretung bis zum 31. Juli 2015 vorzulegen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Seit Jahren ist es zu beobachten, dass während der Sommersaison kaum ein Lichtmast in viel befahrenen Bereichen ohne Plakate ist. Im Kultur- und Veranstaltungsleben der Stadt Anklam und der Region ist diese Werbung wichtig. Jedoch ist das Aufbringen auf Pappen oder Holztafeln nicht gerade ansehnlich nach einigen Tagen. In anderen Städten werden vielfach fest installierte Rahmen an den Lichtmasten angebracht und hierfür genutzt.

Da die derzeitige Haushaltssituation kaum freie finanzielle Kapazitäten zulassen wird um Rahmen selbst anzuschaffen und zu installieren, sollte die Verwaltung prüfen, ob eine privatwirtschaftliche Betreibung der Plakatierung innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Anklam möglich ist. Diese sollte ggf. ausgeschrieben werden.

Nachdem Angebote  eingeholt wurden, werden die Fachausschüsse über das Ergebnis informiert und darüber beraten. Der Fachbereich 1 – Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement sollte in enger Abstimmung mit dem Sachgebiet 01 Stadtmarketing, Bildung und Soziales und dem Fachbereich 3 – Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste die Angelegenheit beraten.

Die Richtlinien und Satzungen in Hinblick auf Wahlwerbung sind für Lichtmasten und Kultursäulen (Litfaßsäulen) entsprechend anzupassen und ebenfalls zur Beratung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.