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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beruft Herrn Thomas Sommerfeld als 2. Vertreter der Hansestadt Anklam in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam.
Die Berufung gilt für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam, somit bis zu den Kommunalwahlen 2019.
Sachdarstellung:
Gemäß § 4 (1) der Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam ist die Verbandsversammlung das oberste Organ des Zweckverbandes.
Entsprechend § 4 (2) besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Städte und Gemeinden. Verbandsmitglieder mit mehr als 3.000
Einwohnern entsenden jeweils einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Der weitere Vertreter ist von der Stadtvertretung/ Gemeindevertretung für die Dauer der kommunalen
Wahlperiode zu wählen.
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Die Fraktion der Initiativen für Anklam (IfA) schlägt Herrn Thomas Sommerfeld zur Entsendung in die Verbandsversammlung vor.
Herr Sommerfeld hat seine Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt.
Anlagen:
Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage BM_387_2014 (44 KB) |