Drucksache - BM/387/2014  

Betreff: Zweckverband Wasserversorung und Abwasserbehandlung Anklam - Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
04.09.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage BM_387_2014  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beruft Herrn Thomas Sommerfeld als 2. Vertreter der Hansestadt Anklam in die  Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam.

Die Berufung gilt für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam, somit bis zu den Kommunalwahlen 2019.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 4 (1) der Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam ist die Verbandsversammlung das oberste Organ des Zweckverbandes.

Entsprechend § 4 (2) besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Städte und Gemeinden. Verbandsmitglieder mit mehr als 3.000

Einwohnern entsenden jeweils einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Der weitere Vertreter ist von der Stadtvertretung/ Gemeindevertretung für die Dauer der kommunalen

Wahlperiode zu wählen.

 

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Die Fraktion der Initiativen für Anklam (IfA) schlägt Herrn Thomas Sommerfeld zur Entsendung in die Verbandsversammlung vor.

 

Herr Sommerfeld hat seine Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BM_387_2014 (44 KB)