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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende der nachfolgend aufgeführten Firmen in einer Gesamthöhe von 3.153,97 Euro für die Frühjahrsbepflanzung im Jubiläumsjahr:
Sachdarstellung:
Gemäß Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Auf Grund des Jubiläumsjahres wurden zusätzlich zur jährlichen Frühjahrsbepflanzung spezielle Bepflanzungen zur Gestaltung des Stadtgebietes vorgenommen. Diese zusätzliche Bepflanzung wurde durch einige ortsansässige Firmen des Garten- und Landschaftsbaus gespendet in Form von Arbeitsleistungen bzw. Pflanzmaterial.
Die Firmen möchten hiermit ihre Verbundenheit mit Anklam zum Ausdruck bringen und ihren Beitrag zum „Feierlichen Ambiente“ in der Stadt leisten.