Drucksache - FB1/696/2014  

Betreff: Zustimmung zur Annahme einer Spende für die Frühjahrsbepflanzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Manuela Kwasniak
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.05.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende der nachfolgend aufgeführten Firmen in einer Gesamthöhe von 3.153,97 Euro für die Frühjahrsbepflanzung im Jubiläumsjahr:

 

  1. GaLaTief GmbH & Co.KG                                                        1.356,60 Euro
  2. GaLaBau Hagemann                                                                      1.797,37 Euro

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.

 

Auf Grund des Jubiläumsjahres wurden zusätzlich zur jährlichen Frühjahrsbepflanzung spezielle Bepflanzungen zur Gestaltung des Stadtgebietes vorgenommen. Diese zusätzliche Bepflanzung wurde durch einige ortsansässige Firmen des Garten- und Landschaftsbaus gespendet in Form von Arbeitsleistungen bzw. Pflanzmaterial.

 

Die Firmen möchten hiermit ihre Verbundenheit mit Anklam zum Ausdruck bringen und ihren Beitrag zum „Feierlichen Ambiente“ in der Stadt leisten.