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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, dass die Anzahl der Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen 2014 auf fünf festgelegt wird.
Sachdarstellung:
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des LKWG M-V vom 25. November 2013 (GVOBl. M-V S. 658) hat die Stadtvertretung die Anzahl der Mitglieder im Gemeindewahlausschuss festzulegen. Den Gemeindewahlausschuss bilden der Gemeindewahlleiter und vier bis acht weitere Mitglieder. Die Amtszeit des Wahlausschusses endet mit der Bestellung eines neuen Wahlausschusses.
Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt, bei der Größenordnung der Hansestadt Anklam (ca. 13.200 Einwohner und 25 Sitze in der Stadtvertretung) die Anzahl der Mitglieder im Gemeindewahlausschuss auf fünf festzulegen.