Drucksache - BWA/009/2012  

Betreff: Gründung von Stadtwerken in der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Wolfgang Schröder
Federführend:Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
01.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen zurückgestellt   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
04.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt der Verwaltung den Auftrag im Doppelhaushalt für die Jahre 2013/14 die Voraussetzungen für die Bildung von Stadtwerken in der Hansestadt Anklam zu schaffen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Seit 2004 ist die Bildung von Stadtwerken Gesprächsthema in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam. Nach vielen Diskussionen zur Gründung von Stadtwerken wurde 2012 beschlossen einen Handlungsauftrag für die Verwaltung vorzubereiten.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der einzelnen Fraktionen „die Task-force“ hat sich unter Einbeziehung von Informationen und Erfahrungsaustausche in den Stadtwerken Greifswald, Grimmen und Neustrelitz mit dem Thema intensiv auseinander gesetzt und ist zu dem Entschluss gekommen, eigene Stadtwerke zu gründen und betreiben.

 

Gründe für die Bildung von Stadtwerken sind:

-          Stärkung der Region

-          Schaffung von Arbeitsplätzen

-          Zuverlässige ortsansässige Energieversorgung

-          Günstige Energiepreise, Bürger können preisgünstig, zuverlässig und kundenorientiert versorgt werden

-          Unabhängigkeit von Energiekonzernen

-          Gewinnausschüttung zur Stärkung der Finanzlage der Kommunen

-          Steuern, Aufträge, Arbeitsplätze bleiben vor Ort

-          Investitionen können getätigt werden

-          Rekommunalisierung weiterer Versorgungsunternehmen

 

Schrittweise sollte über die weitere Überführung von Eigenbetrieben und nachgeordneten Einrichtungen nachgedacht werden. 

zum Beispiel:

-          Flugplatz

-          Hafen

-          Stadtforst

-          Betriebshof

-          Kultureinrichtungen

Auch die Bildung weiterer kommunaler Eigenbetriebe sollte zukünftig nicht unberücksichtigt gelassen werden.